Das ungarische Parlament hat das neue Bürgerliche Gesetzbuch verabschiedet

Nach über 50 Jahren wird Ungarn ab 15. März 2014 ein neues Bürgerliches Gesetzbuch (Ptk.) haben, nachdem das Parlament am 11. 02. 2013 den die grundsätzlichen Vermögens- und persönlichen Verhältnisse der Bürger  regelnden privatrechtlichen Kodex verabschiedete.

Im Gesetzbuch sind mehrere bedeutende Änderungen im Vergleich zum geltenden BGG enthalten, das 1959 verabschiedet und seitdem über hundertmal  modifiziert wurde.  Im Kodex bestehend aus ach Büchern und in diesem aus fast 1600 Paragraphen hat auch das Familienrecht Platz bekommen, das derzeit ein Sondergesetz ist.

In neuem Kodex ist ungefähr die Hälfte des derzeitigen Textes des seit 1960 geltenden Gesetzbuches unverändert geblieben, ein Viertel wurde korrigiert und im gleichen Teil wesentlich geändert oder einen neuen Inhalt bekommen.

Das BGB besteht aus acht Büchern wie Einleitende Bestimmungen, Der Mensch als Rechtssubjekt, Die juristische Person, Familienrecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Erbrecht und Schlussbestimmungen.  Sein Umfang macht fast das Doppelte des zurzeit geltenden aus. Dies resultiert hauptsächlich daraus, dass neben Familienrecht auch die materiell-rechtlichen Vorschriften des Gesellschaftsrechts hinzukamen.