Forderungsverwaltung

Die Zahlungsdisziplin und die Begleichung offener Rechnungen durch die Geschäftspartner ist für jedes Unternehmen ein ernsthaftes Problem. Bei grenzüberschreitenden internationalen Geschäftsbeziehungen ist es für den ausländischen Vertragspartner noch schwieriger, Forderungen gegenüber ungarischen Geschäftspartnern geltend zu machen. Auch im Bereich Forderungsverwaltung bietet unsere Kanzlei den Kunden eine komplexe Dienstleistung.

Am günstigsten ist, wenn wir bereits vor Entstehung eines Vertragsverhältnisses bei dem Vertragsabschluss zusammenarbeiten und Sicherheiten für den Fall Vertragsbruch ausarbeiten, die als Anregung für die Erfüllung des Vertrags in Betracht kommen und die Vollstreckung erleichtern.

Liegt bereits ein Zahlungsverzug vor, leisten wir eine effiziente Zusammenarbeit, um die Forderung geltend zu machen, die Mediation, das sogenannte nicht gerichtliche Verfahren (z.B. Liquidation) und natürlich auch die im Vollstreckungsverfahren zu erfolgende Geltendmachung der Forderungen unserer Mandanten mit inbegriffen.

Unsere Leistungen:

  • Beratung in Verbindung mit dem Vertragsabschluss, welche Beratung das Ziel hat, für eine spätere Forderung in der gegebenen Wirtschaftsrelation für das effizienteste rechtliche Mittel zu sorgen, das bei Nichtzahlung des Schuldners die effizienteste Geltendmachung ermöglicht.
  • Der Einbau der die Vertragserfüllung fördernden, unterstützenden rechtlichen Mittel in den Vertrag (Pfandrecht, Bürgschaft, Bankgarantie, Kaution, Draufgabe, Wechsel, Option zur Sicherheit)
  • Auswahl der geeigneten Urkundenform (öffentliche Urkunde, Privaturkunde mit voller Beweiskraft)
  • Schuldanerkennungen, Schuldübernahmen, Vergleiche, Anfertigung von Mahnungen
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Personen anstelle Schuldner z.B. gegenüber Ehegatten, Erben, Pfandverpflichteten, Bürgen, Gesellschaftern von Wirtschaftsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit und Rechtsverfolgung gegen deckungsentziehende vertragsabschließende Personen
  • Entscheidung über die schnellste und kosteneffizienteste Art der Geltendmachung der Forderung
  • Geltendmachung der Forderung (Briefwechsel, Verhandlung der zwei Parteien, Mediation, - Schiedsgerichtsweg, Verfahren vor dem Schlichtungsrat, Verfahren mit Zahlungsbefehl)
  • Vertretung im Gerichtsverfahren und in der gerichtlichen Vollstreckung
  • Vertretung im Konkurs- und Liquidationsverfahren

News

01/07/2013
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Nach über 50 Jahren wird Ungarn ab 15. März 2014 ein neues Bürgerliches Gesetzbuch (Ptk.) haben, nachdem das Parlament am 11. 02. 2013 den die grundsätzlichen Vermögens- und...
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05/01/2013
Im Sinne der bis zum 31. 12. 2012 geltenden Vorschriften mussten die Steuerpflichtigen Erklärung über die Umsatzsteuer abgeben und die USt unabhängig davon bezahlen, ob die Rechnung...